Hierbei werden steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen
berücksichtigt. Auf Anordnung der zuständigen Stellen dürfen wir im
Einzelfall Auskunft über diese Daten (Bestandsdaten) erteilen, soweit
dies für Zwecke der Strafverfolgung, zur Gefahrenabwehr, zur
Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben der Verfassungsschutzbehörden
oder des Militärischen Abschirmdienstes oder zur Durchsetzung der
Rechte am geistigen Eigentum erforderlich ist.
Auskunftsrecht
Sie haben das jederzeitige Recht, sich unentgeltlich und unverzüglich
über die zu Ihrer Person erhobenen Daten zu erkundigen. Sie haben
das jederzeitige Recht, Ihre Zustimmung zur Verwendung Ihrer
angegeben persönlichen Daten mit Wirkung für die Zukunft zu
widerrufen. Zur Auskunftserteilung wenden Sie sich bitte an den
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Quelle: Disclaimer Vorlage vom www.JuraForum.de
in Kooperation mit der connektar.de-Pressemitteilung.